Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 24.08.2000

Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.11.2000 - 64 S 237/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7102
LG Berlin, 24.11.2000 - 64 S 237/00 (https://dejure.org/2000,7102)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.11.2000 - 64 S 237/00 (https://dejure.org/2000,7102)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. November 2000 - 64 S 237/00 (https://dejure.org/2000,7102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 549 Abs. 1 Satz 2
    Sonderkündigungsrecht bei Verweigerung der Untervermietungserlaubnis - Voraussetzungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 659
  • NZM 2001, 231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 06.10.1998 - 63 S 127/98
    Auszug aus LG Berlin, 24.11.2000 - 64 S 237/00
    Die von den Beklagten in dem Schreiben vom 10.11.1999 gesetzte Frist von zehn Tagen war ausreichend (vgl. LG Berlin NZM 1999, 405).
  • RG, 17.03.1898 - VI 433/97

    Ist das Kündigungsrecht des Mieters im Falle des § 312 A.L.R. I. 21 von der

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.2000 - 64 S 237/00
    Denn die generelle Verweigerung der Untervermietungserlaubnis begründet auch dann ein Kündigungsrecht des Mieters, wenn dieser einen konkreten Untermietinteressenten nicht benannt hat und dem Vermieter daher eine Prüfung der Person des Dritten nicht möglich war (RGZ 41, 247; LG Köln WM 1994, 469; Kinne/Schach § 549 RN 11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3762
BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00 (https://dejure.org/2000,3762)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.2000 - 2Z BR 54/00 (https://dejure.org/2000,3762)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 2000 - 2Z BR 54/00 (https://dejure.org/2000,3762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Kostenverteilung; Lastenverteilung; Wohnungseigentum; Wohnfläche; Nutzfläche; Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 1, § 28 Abs. 1
    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 10 UR II 42/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1306/00
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 659
  • NZM 2001, 141
  • ZMR 2000, 780
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
    Danach wird ein Zahlungsanspruch aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans nicht durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung hinfällig; er wird dadurch lediglich der Höhe nach begrenzt; im übrigen kann der Zahlungsanspruch weiterhin auf den Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan gestützt werden (BGHZ 131, 228/231; BayObLG NZM 1999, 853 f.; 2000, 298 f.).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
    An die Stelle der Wohnfläche (vgl. dazu BayObLG NJW 1996, 206) hat vielmehr bei einem Teileigentum die Nutzfläche zu treten.
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
    Ein Betrag von 10000 DM erscheint im Hinblick darauf nicht angemessen (vgl. BayObLGZ 1979, 312).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
    Danach wird ein Zahlungsanspruch aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans nicht durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung hinfällig; er wird dadurch lediglich der Höhe nach begrenzt; im übrigen kann der Zahlungsanspruch weiterhin auf den Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan gestützt werden (BGHZ 131, 228/231; BayObLG NZM 1999, 853 f.; 2000, 298 f.).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98

    Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
    Ihr liegen bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse zugrunde (vgl. § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 1, 2 WEG; vgl. BayObLG NZM 2000, 52).
  • BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98

    Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
    Danach wird ein Zahlungsanspruch aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans nicht durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung hinfällig; er wird dadurch lediglich der Höhe nach begrenzt; im übrigen kann der Zahlungsanspruch weiterhin auf den Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan gestützt werden (BGHZ 131, 228/231; BayObLG NZM 1999, 853 f.; 2000, 298 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Zutreffend hat das Landgericht daraus dann den Schluss gezogen, dass bei einer entsprechenden Kostenverteilungsregelung in der Teilungserklärung, die auf die Wohnfläche abstellt, bei einem Teileigentum an die Stelle der Wohnfläche die Nutzfläche zu treten hat (vgl. insofern auch BayObLG NZM 2001, 141; Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 30; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 8; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 16 WEG Rz. 6).
  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die

    Das Landgericht hat, was für sich genommen richtig ist, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 2001 S. 659 ff und 1233 ff) angenommen, dass die Beschlussfassung unter Teilnahme von Nichteigentümern gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Verwaltung verstoße.
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Aber auch nach Ablauf seiner Gültigkeitsperiode kann er noch für diesen Zeitraum, unabhängig von einer inzwischen beschlossenen Jahresabrechnung, die Grundlage für Zahlungsansprüche gegen Wohnungseigentümer bilden (BGHZ 131, 228/231; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 28 WEG Rn. 6).
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08

    Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden

    Er wird aber der Höhe nach durch das in der Einzelabrechnung des jeweiligen Miteigentümers ausgewiesene Ergebnis begrenzt, kann also nur bis zum Betrag eines dort festgestellten Nachzahlungsbetrages geltend gemacht werden (BGHZ 131, 228, 231; Senat NJW-RR 2004, 13; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NZM 2000, 298; MünchKomm - Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rdnr 20; Palandt - Bassenge, 67. Aufl., § 28 WEG Rdnr 8).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Abstimmung und Beschlußfassung von zwei rechtlich selbständigen Gemeinschaften in einer Versammlung grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BayObLG ZMR 2000, 780).
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Die Begründung der weiteren Beschwerde hebt zwar zutreffend hervor, dass der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung rechtsgestaltende Wirkung nur für die sog. Abrechnungsspitze entfaltet, den durch den Wirtschaftsplan begründeten Anspruch auf Beitragsleistung in der Form von Vorauszahlungen jedoch nicht berührt, insbesondere insoweit keine Novation bewirkt (BGHZ 132, 228 = NJW 1996, 725; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NJW-RR 1998, 334; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03

    Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich

    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 25.03.2004 -20 W 282/2001), dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d. h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112; Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Die Antragsteller haben berücksichtigt, dass die Vorschusspflicht für das Jahr 2000 insoweit entfällt, als der sich aus der beschlossenen Jahresabrechnung für das maßgebliche Jahr ergebende Deckungsbeitrag die Vorschusssumme unterschreitet (BGHZ 131, 228/231; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 28 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01

    Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung

    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d.h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112; Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
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